Zusammenfassung: Der Vorbehalt der Abänderung der Stiftungserklärung berechtigt auch zur Einfügung eines Vorbehalts zur Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde.
Rechtsgrundlagen: § 9 PSG; § 10 PSG
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Zusammenfassung: Der Vorbehalt der Abänderung der Stiftungserklärung berechtigt auch zur Einfügung eines Vorbehalts zur Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde.
Rechtsgrundlagen: § 9 PSG; § 10 PSG
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