§ 15 FBG; § 40 FBG; § 46 AußStrg
Nach der Zustellung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf amtswegige Löschung an das Finanzamt oder die Wirtschaftskammer kann ein fristwidrig geltend gemachter Rekurs keine Berücksichtigung mehr finden.
§ 15 FBG; § 40 FBG; § 46 AußStrg
Nach der Zustellung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf amtswegige Löschung an das Finanzamt oder die Wirtschaftskammer kann ein fristwidrig geltend gemachter Rekurs keine Berücksichtigung mehr finden.