§ 188 BAO; § 191 Abs 1 BAO
Der VwGH prüft die Zulässigkeit der Adressierung eines Feststellungsbescheids an eine Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit und lehnt den Bestand eines verfahrensrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ab.
§ 188 BAO; § 191 Abs 1 BAO
Der VwGH prüft die Zulässigkeit der Adressierung eines Feststellungsbescheids an eine Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit und lehnt den Bestand eines verfahrensrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ab.