Zusammenfassung: Der Autor informiert über eine Novellierung des ÜbG durch das ÜbRÄG und über die damit in Verbindung stehende Implementierung formeller Schwellenwerte und erläutert, welche Neuerungen dies für den mittelbaren Erwerb kontrollierender Beteiligungen durch eine beherrschte Privatstiftung brachte. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die Möglichkeit der Beantragung eines Feststellungsbescheids bezüglich der Auskunftspflicht hin und spricht sich resümierend für die weitere Maßgeblichkeit des materiellen Kontrollbegriffs aus.