§ 110 ArbVG
Sofern der Verwaltungsrat einer GmbH Kompetenzen eines Aufsichtsrats besitzt, sind auch die Regelungen bezüglich der Arbeitnehmervertretung und -mitbestimmung zu berücksichtigen.
OGH 27.09.2006, 9 ObA 130/05s
§ 110 ArbVG
Sofern der Verwaltungsrat einer GmbH Kompetenzen eines Aufsichtsrats besitzt, sind auch die Regelungen bezüglich der Arbeitnehmervertretung und -mitbestimmung zu berücksichtigen.
OGH 27.09.2006, 9 ObA 130/05s