§ 1190 ABGB; § 838a ABGB
Die Aufhebung der vertraglich eingeräumten Geschäftsführungslegitimation des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GesBR erfordert einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafter; bei Zweipersonengesellschaften besitzt der Außerstreitrichter die Entscheidungskompetenz.