§ 9 Abs 1 BAO; § 80 BAO
Die Haftung des Vertreters nach § 9 BAO für die Uneinbringlichkeit der Abgaben setzt dessen Verschulden voraus.
VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044
§ 9 Abs 1 BAO; § 80 BAO
Die Haftung des Vertreters nach § 9 BAO für die Uneinbringlichkeit der Abgaben setzt dessen Verschulden voraus.
VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044