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Zum Kostenersatzanspruch bei Begehren auf Bucheinsicht

ZivilprozessrechtGesRZ 2007, 59 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur rechtzeitigen Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs bei der Beantragung der Bucheinsicht Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 54 ZPO; § 78 AußStrG

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