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GesBR: Wirkungen eines Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften; Bestellung eines Vertreters; Bescheiderlassung nach Beendigung der Gesellschaft; Berechtigung zur Beschwerdeführung; Solidarschuld

GesellschaftsrechtGesRZ 2006, 98 - 100 Heft 2 v. 1.4.2006

§ 6 Abs 2 BAO; § 81 BAO; § 101 BAO; § 188 BAO; § 191 BAO

Der VwGH befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Bescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften, in Zusammenhang mit einer GesBR.

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