§ 39 Abs 2 GmbHG; § 4 GmbHG
Der OGH nimmt Stellung zu den Mehrheitserfordernissen bei Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH und erörtert, dass ein Stimmrechtsausschluss und eine ausdrückliche Stimmenthaltung bei einer paritätischen Drei-Mann-GmbH zur Folge hat, dass auch ein einzelner Gesellschafter eine einstimmige Beschlussfassung herbeiführen kann.