Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nach § 25 Abs 2 GmbHG. Dabei weist sie auf die Spezifika beim Nachweis von Fehlbeständen hin und prüft, ob die Beweislastumkehr auch bei Nachweis der objektiven Sorgfaltswidrigkeit zur Anwendung gelangt. Weiters skizziert sie die Rechtslage im Fall einer Weisung oder Einwilligung der Gesellschafter und betont, dass ein Gesellschafterbeschluss nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Schadenersatzklage bildet. Erwägungen zum Verzicht auf den Schadenersatzanspruch runden den Beitrag schließlich ab.