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AG: Dienstnehmereigenschaft des Vorstandes; verdeckte Gewinnausschüttung; Übernahme einer Verbindlichkeit der Gesellschaft durch den Gesellschafter

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 100 - 102 Heft 2 v. 1.3.2005

§ 10 EStG; § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972; § 47 Abs 1 EStG 1972; § 8 Abs 1 KStG 1966; § 8 Abs 2 KStG 1988

Der VwGH nimmt zum Dienstnehmerstatus eines AG-Vorstandsmitglieds Stellung und prüft, ob die Begleichung einer Gesellschaftsverbindlichkeit durch den Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

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