§ 12a Abs 3 MRG; § 1 AktG; § 234 AktG; § 96 GmbHG
Der OGH erörtert, dass die infolge der Verschmelzung einer Mieter-GmbH erfolgte Übernahme der Mehrheitsgesellschafterposition durch eine AG als Machtwechsel zu qualifizieren ist, der eine Erhöhung des Mietentgelts rechtfertigt.
OGH 28.09.2004, 5 Ob 161/04v