§ 19 BAO; § 22 BAO; § 79 BAO; § 188 BAO
Nach der Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH entfaltet die Zustellung eines Bescheids an die KG mangels Rechtssubjektivität der KG keine Rechtsgültigkeit mehr.
§ 19 BAO; § 22 BAO; § 79 BAO; § 188 BAO
Nach der Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH entfaltet die Zustellung eines Bescheids an die KG mangels Rechtssubjektivität der KG keine Rechtsgültigkeit mehr.