§ 29 Abs 1 FinStrG; § 29 Abs 5 FinStrG
Der VwGH betont das Erfordernis der individuellen Konkretisierung des Täters in einer Selbstanzeige und befürwortet die Zulässigkeit einer mündlichen Ergänzung.
§ 29 Abs 1 FinStrG; § 29 Abs 5 FinStrG
Der VwGH betont das Erfordernis der individuellen Konkretisierung des Täters in einer Selbstanzeige und befürwortet die Zulässigkeit einer mündlichen Ergänzung.