§ 24 Abs 1 FBG; § 17 Abs 1 GmbHG
Der OGH erörtert, dass keine Zwangsstrafe wegen der Missachtung von firmenbücherlichen Anmeldepflichten verhängt werden kann, wenn die Anmeldung an der fehlenden Alleinvertretungsbefugnis des Geschäftsführers scheitert. Auch die Unterlassung der Einsetzung eines handlungsbefugten Gesellschaftsorgans kann nicht mit einer Zwangsstrafe durchgesetzt werden.