§ 9 Abs 1 BAO
Die fehlende Begründung einer objektiven Uneinbringlichkeit hat die Fehlerhaftigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.
VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153
§ 9 Abs 1 BAO
Die fehlende Begründung einer objektiven Uneinbringlichkeit hat die Fehlerhaftigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.
VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153