Deskriptoren: Mitunternehmerschaft; Geschäftsführungsvergütung; Angemessenheit; Fremdüblichkeit.
Normen: § 23 Z 2 EStG, § 82 GmbHG
Bei einer GmbH & Co KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind, ist für Verrechnungen eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Die Prüfung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich auf den Betrieb der GmbH & Co KG. Die Geschäftsführungstätigkeit muss fremdüblich ausgestaltet sein. In einer zu niedrigen Geschäftsführungsvergütung der Komplementär-GmbH kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.