Die Anmeldung der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Leistung einer Einzahlung auf Stammeinlagen muss zwei nacheinander zu vollziehende Eintragungen beantragen, weil sich aus der Anmeldung eindeutig ergeben muss, welcher Gesellschafter Einzahlungen geleistet hat (OGH 30.08.2016, 6 Ob 103/16i; RIS-Justiz RS0118922, T3).