Deskriptoren: Firma; Unterscheidungskraft; Firmenausschließlichkeit.
Normen: § 18 Abs 1 UGB, § 19 UGB
Branchen- oder Gattungsbezeichnungen besitzen keine ausreichende Unterscheidungskraft für eine Firma.Deskriptoren: Firma; Unterscheidungskraft; Firmenausschließlichkeit.
Normen: § 18 Abs 1 UGB, § 19 UGB
Branchen- oder Gattungsbezeichnungen besitzen keine ausreichende Unterscheidungskraft für eine Firma.