Deskriptoren: Abschlussprüfer; Revisor; Enthebung; wichtiger Grund.
Normen: § 270 Abs 3 UGB, § 2 Abs 3 GenRevG
Die Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts kann einen wichtigen Grund zur Abberufung des bestellten Abschlussprüfers (Revisors) darstellen.