Nach der E OGH 22.12.2021, 6 Ob 157/21p ist eine wirksame konstitutive Eintragung einer Vertragsänderung, die durch eine spätere Änderung „obsolet“ wird, nicht im Firmenbuch zu löschen.
<i>Birnbauer</i>, Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH, GES 2022, 85 (85) Seite 85