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Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten: Kausalität und Verjährung

JudikaturGES 2022, 63 Heft 2 v. 2.5.2022

Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung; Verjährung; Schutzwirkungen; Kausalität.

Normen: § 275 UGB

Ein Abschlussprüfer, der die gebotene Sorgfalt vernachlässigt und deshalb einen unrichtigen Bestätigungsvermerk ausstellt, wird einem Dritten, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks disponiert und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig.

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