Deskriptoren: Abschlussprüfer; Haftung; Verjährung; Schutzwirkungen; Kausalität.
Normen: § 275 UGB
Ein Abschlussprüfer, der die gebotene Sorgfalt vernachlässigt und deshalb einen unrichtigen Bestätigungsvermerk ausstellt, wird einem Dritten, der im Vertrauen auf die Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks disponiert und dadurch einen Schaden erleidet, ersatzpflichtig.