Eine recht kuriose Entscheidung zum Firmenbuchrecht dürfen wir in diesem Heft veröffentlichen (Seite 82).
Was war geschehen? Bei einer GmbH kam es zum wiederholten Mal zu einer Gesellschaftsvertragsänderung. Das Firmenbuchgericht trug diese antragsgemäß ein. Gleichzeitig löschte es aber auch unaufgefordert die bereits bestehenden Eintragungen über vorhergegangene Gesellschaftsvertragsänderungen. Dies mit dem Hinweis, „aktuelle Rechtstatsachen seien zwecks Übersichtlichkeit des Firmenbuchs von Amts wegen zu löschen“.