Im Verfahren 6 Ob 71/21s befasste sich der OGH unter anderem mit den Fragen, ob der geschäftsführende Alleingesellschafter einem Wettbewerbsverbot unterliegen kann, insbesondere wenn er mit seinem Treugeber vereinbart hat, künftige Geschäfte nur über diese Gesellschaft abzuwickeln, und unter welchen Voraussetzungen das Überlassen von Geschäftschancen zugunsten des Gesellschafters gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstößt. Die Entscheidung des OGH überrascht und eröffnet für die Praxis im Gesellschafterstreit (vom OGH vielleicht unbedachte) Spielräume zu Lasten der Gesellschaft.