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Zwingende interne Streitschlichtung bei Vereinsstreitigkeiten

JudikaturGES 2021, 414 Heft 8 v. 30.12.2021

Deskriptoren: Verein; Streitschlichtung.

Normen: § 8 Abs 1 VerG, § 1330 ABGB

Auch Ansprüche nach § 1330 ABGB können Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sein und daher der zwingenden (einer Klage vorgelagerten) internen Streitschlichtung unterliegen.

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