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Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters: Einhaltung hygienischer Corona-Maßnahmen, Voraussetzungen für Rechtsmissbrauch

JudikaturGES 2021, 397 Heft 8 v. 30.12.2021

Deskriptoren: Informationsrecht; Gesellschafter; COVID-19; Rechtsmissbrauch.

Normen: § 22 GmbHG, COVID-19-SchuMaV idgF

Die Einhaltung gewisser Corona Schutzmaßnahmen kann nicht Gegenstand des gerichtlichen Bucheinsichtsverfahrens sein.

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