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Anmeldeverpflichtung von Änderungen zum Firmenbuch

JudikaturGES 2021, 353 Heft 7 v. 20.12.2021

Deskriptoren: Firmenbuch; Anmeldung; Geschäftsführer.

Normen: § 10 Abs 1 FBG

Die gesetzliche Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung von Änderungen kann vertraglich nicht abbedungen werden.

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