Deskriptoren: Firmenbuch; Anmeldung; Geschäftsführer.
Normen: § 10 Abs 1 FBG
Die gesetzliche Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung von Änderungen kann vertraglich nicht abbedungen werden.
Deskriptoren: Firmenbuch; Anmeldung; Geschäftsführer.
Normen: § 10 Abs 1 FBG
Die gesetzliche Pflicht des Geschäftsführers zur Anmeldung von Änderungen kann vertraglich nicht abbedungen werden.