Deskriptoren: faktischer Geschäftsführer; Konkursverschleppung; Haftung.
Normen: § 25 GmbHG, § 1295 ABGB, § 69 IO
Ein „faktischer Geschäftsführer“ hat auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken, damit dieser seiner Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens nachkommt.