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(Konkursverschleppungs-)Haftung des faktischen Geschäftsführers

JudikaturGES 2021, 299 Heft 6 v. 19.11.2021

Deskriptoren: faktischer Geschäftsführer; Konkursverschleppung; Haftung.

Normen: § 25 GmbHG, § 1295 ABGB, § 69 IO

Ein „faktischer Geschäftsführer“ hat auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken, damit dieser seiner Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens nachkommt.

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