Deskriptoren: Jahresabschluss; Offenlegung; Zwangsstrafen.
Normen: § 277 UGB, § 283 UGB
Folgende Fälle bilden für sich allein noch kein unvorhersehbares oder unabwendbares Hindernis an der Offenlegung des Jahresabschlusses:Deskriptoren: Jahresabschluss; Offenlegung; Zwangsstrafen.
Normen: § 277 UGB, § 283 UGB
Folgende Fälle bilden für sich allein noch kein unvorhersehbares oder unabwendbares Hindernis an der Offenlegung des Jahresabschlusses: