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Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat einer GmbH

JudikaturGES 2021, 192 Heft 4 v. 13.8.2021

Deskriptoren: Aufsichtsrat; Entsendungsrecht; Treuepflicht.

Normen: § 30c GmbHG, § 41 GmbHG, § 42 GmbHG

Wenn die Geschäftsanteile der Gesellschaft nicht vinkuliert sind, ist das Entsendungsrecht eines Gesellschafters in den Aufsichtsrat höchstpersönlich.

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