Deskriptoren: Aufsichtsrat; Entsendungsrecht; Treuepflicht.
Normen: § 30c GmbHG, § 41 GmbHG, § 42 GmbHG
Wenn die Geschäftsanteile der Gesellschaft nicht vinkuliert sind, ist das Entsendungsrecht eines Gesellschafters in den Aufsichtsrat höchstpersönlich.