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GmbH-Geschäftsanteil: Eingeschriebener Brief für Aufgriffserklärung nicht ausreichend

JudikaturGES 2021, 190 Heft 4 v. 13.8.2021

Deskriptoren: Aufgriffsrecht; Geschäftsanteil; Notariatsaktspflicht.

Normen: § 76 Abs 2 GmbHG

Die (typische) gesellschaftsvertragliche Aufgriffsregelung, wonach der Geschäftsanteil eines kündigenden Gesellschafters binnen eines Monats (nach dem Aufgriffsfall) durch eingeschriebenen Brief aufgegriffen werden kann, ist so zu verstehen: Der Aufgriffsberechtigte hat sein Aufgriffsrecht innerhalb der Einmonatsfrist in Form eines Notariatsaktes auszuüben.

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