Deskriptoren: Auskunftsrecht; Gesellschafter; deliktische Haftung Geschäftsführer.
Normen: § 22 Abs 2 GmbHG, § 24a GmbHG, § 48 GmbHG, § 1295 Abs 1 ABGB
Ein allfälliger Anspruch eines Gesellschafters direkt gegen einen Geschäftsführer auf Auskunft scheitert jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter die Auskunft ohnehin bereits von der Gesellschaft erhalten hat.