Heinrich Foglar-Deinhardstein beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (6 Ob 207, 20i, abgedruckt in GES 2021, 90), mit der das Höchstgericht seine bekannt strenge Linie zur Einlagenrückgewähr bekräftigt.