Deskriptoren: Verlustverrechnung eines Gesellschafterdarlehens; Verlustverrechnung im außerbetrieblichen Bereich; Zeitpunkt der Verlustrealisation im außerbetrieblichen Bereich.
Normen: § 27 Abs 8 Z 3 EStG, § 27a Abs 2 EStG
In einem Erkenntnis vom 12.5.20201 befasste sich das BFG mit zwei Fragstellungen zum Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen Bereich. Neben dem Zeitpunkt der Verlustrealisation im außerbetrieblichen Bereich war insbesondere fragwürdig, ob mit einem Sondersteuersatz besteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen mit „normalbesteuerten“ Einkünfte aus Kapitalvermögen verrechnet werden können oder nicht. Im strittigen Sachverhalt lagen dabei Verluste aus einem Gesellschafterdarlehen vor, die mit Einkünften aus realisierter Wertsteigerung von Kapitalvermögen verrechnet werden sollten.