Deskriptoren: Geschäftsanteil; Übertragung; Nebenabreden; Notariatsaktpflicht.
Normen: § 76 Abs 2 GmbHG
Reine Nebenabreden zum Abtretungsvertrag über einen Gesellschaftsanteil, z.B. über einen zusätzlichen weiteren Kaufpreis, sind nicht notariatsaktpflichtig.