In der Literatur besteht keine Einigkeit darüber, ob bei einer GmbH einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag ein Recht zur Entsendung eines Geschäftsführers in dem Sinne, dass es zur Bestellung des Geschäftsführers lediglich einer Entsendungserklärung des entsendungsberechtigten Gesellschafters und nicht auch eines Beschlusses der Generalversammlung bedarf, eingeräumt werden kann; überwiegend wird dies aber bejaht. In der (höchstgerichtlichen) Judikatur gibt es dazu nur spärliche, für die Zulässigkeit der Einräumung eines Entsendungsrechts an einen Gesellschafter sprechende Aussagen. Unsicherheiten bestehen zu der Frage, ob ein so bestellter Geschäftsführer durch einen Gesellschafterbeschluss, ohne eine Zustimmung des entsendungsberechtigten Gesellschafters, abberufen werden kann, sowie hinsichtlich des genaueren Prozederes bei der Ausübung des Entsendungsrechts. All dem soll im vorliegenden Beitrag nachgegangen werden.1