vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einkünftefeststellung nach § 188 BAO

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturSebastian BergmannGES 2021, 99 Heft 2 v. 10.3.2021

Deskriptoren: Einkünftefeststellung; Mitunternehmerschaft; stille Gesellschaft.

Normen: § 188 BAO, § 190 BAO, § 191 BAO, § 23 Z 2 EStG

Wird eine Mehrheit von Personen steuerlich nicht als Mitunternehmerschaft anerkannt, ist im Bescheid auszusprechen, dass eine Feststellung zu unterbleiben hat. Ein solcher Bescheid muss die Gesamtheit der einschreitenden Rechtssubjekte erreichen und ist daher individuell an all jene Rechtssubjekte zu richten, denen die Abgabenerklärung (oder das Rechtsmittel) zuzurechnen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte