Deskriptoren: Einkünftefeststellung; Mitunternehmerschaft; stille Gesellschaft.
Normen: § 188 BAO, § 190 BAO, § 191 BAO, § 23 Z 2 EStG
Wird eine Mehrheit von Personen steuerlich nicht als Mitunternehmerschaft anerkannt, ist im Bescheid auszusprechen, dass eine Feststellung zu unterbleiben hat. Ein solcher Bescheid muss die Gesamtheit der einschreitenden Rechtssubjekte erreichen und ist daher individuell an all jene Rechtssubjekte zu richten, denen die Abgabenerklärung (oder das Rechtsmittel) zuzurechnen ist.