Die Höhe des Ausgabebetrags für junge Aktien bei einer Kapitalerhöhung wird durch das Aktienrecht in zweifacher Weise vorgegeben. So muss zunächst den Anforderungen des Kapitalschutzsystems in Form der Kapitalaufbringung entsprochen werden. Darüber hinaus muss der Ausgabebetrag aber auch so festgesetzt werden, dass die Altaktionäre durch die Ausgabe der jungen Aktien im Grundsatz keinen Nachteil erleiden. Beiden Aspekten kann bei wechselseitigen Beteiligungen nur durch die Anwendung der Mehrleistungsthese entsprochen werden, so dass der Ausgabebetrag für die wechselseitig beteiligten Aktionäre höher festzusetzen ist. Der nachfolgende Beitrag begründet das Erfordernis der Anwendung der Mehrleistungsthese bei einer Kapitalerhöhung bei wechselseitigen Beteiligungen und zeigt auf, wie der Ausgabebetrag in diesen Fällen konkret zu berechnen ist.