Der Beitrag präzisiert Kriterien für eine analoge Anwendung des § 39 Abs 4 GmbHG anhand einschlägiger höchstgerichtlicher Entscheidungen (OGH, BGH). Zunächst ist auf den Sinn und Zweck von Stimmverboten im Allgemeinen einzugehen (unten 1.). Anschließend wird anhand einer Analyse der österreichischen und deutschen Judikatur die Zulässigkeit von analog angewandten Stimmverboten untersucht (unten 2.), näher unterteilt in eine Erstreckung des sachlichen (unten 2.1.) und persönlichen Anwendungsbereichs (unten 2.2.).