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OGH erlaubt Aufgriff in der Insolvenz – ohne Untergriffe beim Preis

AufsätzeMMag. Dr. Daniela Huemer , Dr. Theresa HaglmüllerGES 2020, 415 Heft 8 v. 10.12.2020

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung (16.09.2020, 6 Ob 64/20k) hat der OGH kürzlich ausgesprochen, dass gesellschaftsvertraglich vereinbarte Aufgriffsklauseln für den Insolvenzfall eines GmbH-Gesellschafters wirksam vereinbart werden können und den zuletzt anlässlich einer Entscheidung des OLG Linz116 R 95/19m, GES 2020, 20 = NZ 2019, 466 = ZIK 2020, 29; dazu etwa Huemer/Haglmüller, „Aus“ für das Aufgriffsrecht der Gesellschafter im Falle eines insolventen Mitgesellschafters?, RdW 2019, 747 (747 ff); Schopper/Walch, Aufgriffsrechte in der Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters, NZ 2019, 441 (441 ff); Schmidsberger/Chalupsky/Duursma, Unwirksamkeit von gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters?, GeS 2020, 3 (3 ff). fortgeschriebenen Meinungsstreit damit beendet. Voraussetzung ist freilich eine Gleichbehandlung der Ausscheidensfälle unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes und die Wahrung der Sittenwidrigkeitsgrenze. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die nunmehrigen Standpunkte und Klarstellungen des OGH sowie Überlegungen zu den in der Entscheidung offen gebliebenen Fragen.

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