Der Beitrag widmet sich dem Leiter der Generalversammlung. Im Einzelnen wird den persönlichen Qualifikationen, seiner Bestellung und Abberufung, den einzelnen Aufgaben und Befugnissen sowie der Grundlage und Reichweite möglicher Haftungsrisiken nachgegangen. Abschließend wird die sich daraus ergebende Rechtsstellung untersucht.