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Low-Risk-Distributoren im Anwendungsbereich des § 10a KStG

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeSebastian Bergmann , Lars GläserGES 2020, 269 Heft 5 v. 10.7.2020

Die mit dem Jahressteuergesetz 201811BGBl I Nr 62/2018. in Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)22Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ABl L 193/1 ff (19.7.2016). eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung und der gleichzeitig novellierte Methodenwechsel knüpfen an das Vorliegen sogenannter „Passiveinkünfte“ an. Im nachfolgenden Beitrag soll dargelegt werden, dass Einkünfte von Low-Risk-Distributoren im Regelfall nicht als Passiveinkünfte von Abrechnungsunternehmen iSd § 10a Abs 2 Z 6 KStG zu qualifizieren sind.

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