Die durch COVID-19 ausgelöste Krise und die dagegen ergriffenen Maßnahmen des Gesetzgebers haben bei vielen österreichischen Unternehmen zu Umsatz- und Ertragsausfällen geführt. Obwohl diese Ausfälle erst im aktuellen Kalenderjahr eingetreten sind, können sie sich auf Gewinnausschüttungen für das abgelaufene (Regel-)Geschäftsjahr 2019 auswirken. Zu berücksichtigen sind zunächst bereits bestehende gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren. Unternehmen, die zur Erhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit und/oder zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten darüber hinaus staatliche Unterstützungsmaßnahmen der neu gegründeten COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes in Anspruch nehmen, haben sich darüber hinaus schuldrechtlich zu weiteren Ausschüttungsbeschränkungen zu verpflichten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und beschäftigt sich zusätzlich mit ausgewählten Fragen zu den speziellen, neu eingeführten Ausschüttungsbeschränkungen.