vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmeldung einer durch Zeitablauf wirksam werdenden
Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern einer GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2020, 204 Heft 4 v. 10.6.2020

Es ist nicht verboten, schon vorweg eine unmittelbar bevorstehende künftige Änderung zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das Firmenbuchgericht muss die Änderung aber wirksam sein (OGH 30.01.1997, 6 Ob 2380/96k; Ris-Justiz RS0107636). Anzumelden hat der zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Anmeldung wirksam bestellte Geschäftsführer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!