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Beschlussanfechtungsprozesse in der Insolvenz der GmbH

JudikaturGES 2020, 143 Heft 3 v. 10.5.2020

Deskriptoren: Beschlussanfechtung; Insolvenz; Prozesssperre.

Normen: § 41 GmbHG, § 6 Abs 1 IO

Beschlussanfechtungsklagen können nach Insolvenzeröffnung nur dann anhängig gemacht oder fortgesetzt werden, wenn die begehrte Aufhebung des Gesellschafterbeschlusses keine unmittelbare Wirkung auf die Insolvenzmasse hat.

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