vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbundene Unternehmen im Sinne des EU-MPfG

Angrenzendes SteuerrechtSebastian BergmannGES 2020, 105 Heft 2 v. 10.3.2020

Im Zuge des AbgÄG 202011BGBl I Nr 91/2019. hat der Gesetzgeber ein EU-MPfG22EU-Meldepflichtgesetz. erlassen, mit welchem die Änderungen der AmtshilfeRL33Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG , ABl L 64/1 ff (11.3.2011) idgF. durch die sogenannte DAC 644Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25.5.2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl L 139/1 ff (5.6.2018). in österreichisches Recht implementiert wurden. Das EU-MPfG tritt mit 1.7.2020 in Kraft und normiert eine Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie einen automatischen Informationsaustausch über die gemeldeten Steuergestaltungen innerhalb der EU. Mehrere Bestimmungen des EU-MPfG knüpfen dabei an den Begriff des „verbundenen Unternehmens“ an, welcher im nachfolgenden Beitrag näher analysiert werden soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte